Veröffentlichungspflicht
Gemäss Artikel 10 der Stromversorgungsverordnung (StromVV) sind die Netzbetreiber verpflichtet, folgende Informationen zu veröffentlichen:
- Netznutzungstarife
- Elektrizitätstarife
- Jahressumme der Netznutzungsentgelte
- Jahresrechnung
- technische und betriebliche Mindestanforderungen
Nebenstehend haben wir für Sie alle Informationen zusammengestellt. Die Veröffentlichung hat jährlich bis zum 31. August zu erfolgen.
Falls nichts anderes erwähnt, gelten sämtliche Angaben für 2013.
Tarife
Netznutzungstarife
Sämtliche Netznutzungstarife finden
Sie hier >>>.
Elektrizitätstarife
Sämtliche Elektrizitätstarife finden
Sie hier >>>.
Hier finden Sie zudem die Ansätze für Netzanschlussbeiträge:
Preisblatt Netzanschlussbeiträge
Weitere Informationen
Zusätzlich werden folgende Informationen publiziert:
Jahressumme der Netznutzungsentgelte
18'504 TCHF
Gesetzliche Bundesabgabe
Kostendeckende Einspeisevergütung und Abgabe für Schutz der Gewässer und Fische.
Basis 2012 0.45 Rp./kWh.
1'124 TCHF
Abgabe an Kanton und Gemeinden
Basis 2012
0.7 Rp./kWh auf der Mittelspannungsebene und
1.2 Rp./kWh auf der Niederspannungsebene.
2'755 TCHF
Jahresrechnung Verteilnetz
Die Jahresrechnung Verteilnetz 2011 finden Sie
hier >>>.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Energielieferung
