Veröffentlichungspflicht

Gemäss Artikel 10 der Stromversorgungsverordnung (StromVV) sind die Netzbetreiber verpflichtet, folgende Informationen zu veröffentlichen:

  • Netznutzungstarife
  • Elektrizitätstarife
  • Jahressumme der Netznutzungsentgelte
  • Jahresrechnung
  • technische und betriebliche Mindestanforderungen

Nebenstehend haben wir für Sie alle Informationen zusammengestellt. Die Veröffentlichung hat jährlich bis zum 31. August zu erfolgen.

Falls nichts anderes erwähnt, gelten sämtliche Angaben für 2013.

Tarife

Netznutzungstarife

Sämtliche Netznutzungstarife finden
Sie hier >>>.

Elektrizitätstarife

Sämtliche Elektrizitätstarife finden
Sie hier >>>.


Hier finden Sie zudem die Ansätze für Netzanschlussbeiträge:
Preisblatt Netzanschlussbeiträge

Weitere Informationen

Zusätzlich werden folgende Informationen publiziert:

Jahressumme der Netznutzungsentgelte
18'504 TCHF

Gesetzliche Bundesabgabe
Kostendeckende Einspeisevergütung und Abgabe für Schutz der Gewässer und Fische.
Basis 2012 0.45 Rp./kWh.
1'124 TCHF

Abgabe an Kanton und Gemeinden
Basis 2012
0.7 Rp./kWh auf der Mittelspannungsebene und
1.2 Rp./kWh auf der Niederspannungsebene.
2'755 TCHF

Jahresrechnung Verteilnetz
Die Jahresrechnung Verteilnetz 2011 finden Sie
hier >>>.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Energielieferung

AGB Netznutzung

AGB Netzanschluss