Strommarktöffnung
1. Januar 2009
Mit dem StromVG wird der Elektrizitätsmarkt der Schweiz in zwei Etappen geöffnet.
Seit dem 1. Januar 2009 können Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Megawattstunden pro Verbrauchsstätte den Stromlieferanten frei wählen.
Die wichtigsten Inhaltspunkte
Förderung von Ökostrom und Energieeffizienz
Energieproduktion aus Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Erdwärme sowie Massnahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz werden jährlich mit 320 Millionen Franken gefördert. Alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten tragen dazu bei und bezahlen jährlich einen Aufpreis von maximal 0.6 Rp./kWh (Mehrkostenfinanzierung).
Stärkung der Versorgungssicherheit
Das Gesetz stellt die sichere und nachhaltige Versorgung mit Elektrizität in den Vordergrund.
Auslagerung der Übertragungsnetze
Die Übertragungsnetze müssen ausgelagert und später mit der nationalen Netzgesellschaft swissgrid fusioniert werden. swissgrid wird damit über Eigentum und Betrieb des Übertragungsnetzes (6'700 Kilometer) verfügen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Energie (bfe).
