Strommarktöffnung

Am 23. März 2007 haben National- und Ständerat das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Änderung des Energiegesetzes verabschiedet. Die Referendumsfrist für das neue Stromversorgungsgesetz ist ungenutzt verstrichen. Das StromVG tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

1. Januar 2009

Mit dem StromVG wird der Elektrizitätsmarkt der Schweiz in zwei Etappen geöffnet.

Seit dem 1. Januar 2009 können Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Megawattstunden pro Verbrauchsstätte den Stromlieferanten frei wählen.

Die Netzbetreiber müssen das Netz für den Stromtransport gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Frühestens in fünf Jahren, sofern das Referendum nicht ergriffen wird, entscheidet das Parlament über eine vollständige Marktöffnung für alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten.

Die wichtigsten Inhaltspunkte

Förderung von Ökostrom und Energieeffizienz
Energieproduktion aus Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Erdwärme sowie Massnahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz werden jährlich mit 320 Millionen Franken gefördert. Alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten tragen dazu bei und bezahlen jährlich einen Aufpreis von maximal 0.6 Rp./kWh (Mehrkostenfinanzierung).

Stärkung der Versorgungssicherheit
Das Gesetz stellt die sichere und nachhaltige Versorgung mit Elektrizität in den Vordergrund.

Auslagerung der Übertragungsnetze
Die Übertragungsnetze müssen ausgelagert und später mit der nationalen Netzgesellschaft swissgrid fusioniert werden. swissgrid wird damit über Eigentum und Betrieb des Übertragungsnetzes (6'700 Kilometer) verfügen. 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Energie (bfe).