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Gesetzliche Vorgaben

In unseren gesetzlichen Vorgaben finden Sie die Veröffentlichungspflichten, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Informationen zu den Werkvorschriften.

Veröffentlichungspflichten

Gemäss Artikel 10 der Stromversorgungsverordnung (StromVV) sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, folgende Informationen zu veröffentlichen:

  • Elektrizitätstarife
  • Netznutzungstarife
  • Jahresrechnung
  • Jahressumme der Netznutzungsentgelte
    (siehe Jahresrechnung Verteilnetz)
  • Technische und betriebliche Mindestanforderungen

Die Veröffentlichung erfolgt jährlich bis zum 31. August.

Gesetzliche Bundesabgabe 2024

Kostenorientiertes Einspeisevergütungssystem (KEV) mit Direktvermarktung und ökologische Sanierungen Wasserkraft Basis «Planwerte Kalenderjahr 2024»
2,3 Rp./kWh
5’888 TCHF

Abgabe an Kanton und Gemeinden 2024

Basis «Planwerte Kalenderjahr 2024»
0,2 Rp./kWh auf der Hochspannungsebene
0,9 Rp./kWh auf der Mittelspannungsebene
1,4 Rp./kWh auf der Niederspannungsebene
3’237 TCHF

Allgemeine Geschäftsbedingungen

In unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie die allgemein gültigen Vertragsbedingungen für die Energielieferung, die Netznutzung sowie den Netzanschluss.

Werkvorschriften

Richtlinien und Empfehlungen für Partner
Die Branchenempfehlung «Werkvorschriften CH» regelt die technischen Bedingungen der Verteilnetzbetreiber (VNB) für den Anschluss von Verbraucher-, Energieerzeugungs- und Speicheranlagen an das Niederspannungsverteilnetz. Sie ist durch die gesamtschweizerische Koordination der regionalen Werkvorschriften (PAE icion, PDIE Romandie, TAB Deutschschweiz) entstanden und bildet die Basis für die Erstellung und Veröffentlichung verschiedener regionaler und kantonaler Werkvorschriften.

Die Branchenempfehlung «Werkvorschriften CH» richtet sich weitgehend an die Marktpartner von VNB wie Planungs- und Kontrollunternehmen, Installateure und Lieferanten, welche Anlagen an das Niederspannungsverteilnetz anschliessen.

Werkvorschriften

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Als Energiedienstleister und öffentlich-rechtliches Unternehmen versorgt das Elektrizitätswerk Obwalden seine Kundinnen und Kunden mit nachhaltigem Strom. Wir verstehen uns aber auch als kompetenter Dienstleister, innovativer Partner, verantwortungsvoller Arbeitgeber und Motor der regionalen Entwicklung.

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Das EWO produziert mit zwei Wasserkraftwerken und verschiedenen Photovoltaikanlagen nachhaltigen Strom. Neben der Stromproduktion versorgen wir mit unseren beiden Wärmeverbundanlagen in Lungern und Kerns Haushaltungen und Industriebetriebe mit Wärme.