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Periodische Kontrolle

Elektrische Installationen altern im Laufe der Zeit und nutzen sich ab. Das kann die Sicherheit beeinträchtigen. Um diese Anlagen zu überprüfen und Mängel rechtzeitig zu beheben, verschickt das EWO Aufforderungen an die Haus- und Wohnungsbesitzer.

Warum werden elektrische Installationen kontrolliert?

Elektrische Installationen können durch Abnützung und Alterung fehlerhaft sein. Daher schreibt das Gesetz im Interesse der Sicherheit vor, dass die Installationen periodisch kontrolliert werden müssen. Der Zweck dieser Kontrolle besteht darin, Mängel rechtzeitig zu erkennen und anschliessend zu beseitigen.

Ablauf einer periodischen Kontrolle

  1. EWO fordert Sicherheitsnachweis an
    Haus- oder Wohnungseigentümer sind gesetzlich für den Unterhalt und die Kontrolle ihrer elektrischen Installationen verantwortlich. Dazu zählen Niederspannungsinstallationen mit 230 bis 400 Volt Wechselspannung oder Gleichstromanlagen, etwa in Form von Photovoltaikmodulen auf dem Dach. Die Aufforderung zur Kontrolle erfolgt schriftlich durch das EWO.
  2. Auftrag an unabhängige Kontrollfirma
    Die Abstände der Kontrollperiode hängen von Gebäude und Nutzungszweck ab: bei Häusern und Wohnungen alle 20 Jahre, bei Büros und Ställen alle 10 Jahre, bei Schulhäusern und gewissen Alt-Installationen alle 5 Jahre. Nach Erhalt einer Aufforderung ist der Eigentümer dazu verpflichtet, eine unabhängige Kontrollfirma zu beauftragen, die Elektroinstallationen zu überprüfen.

    Wichtig:
    Elektroinstallateur und Kontrollinstanz müssen zwei verschiedene Parteien sein. Hier geht es zur Übersicht mit allen Kontrollfirmen.
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Die Fehlerstromschutzschalter werden für den Personen- und Sachschutz verwendet.

  1. Prüfung durch Elektrokontrolleur
    Ein unabhängiger Elektrokontrolleur begutachtet die elektrischen Anlagen. Findet der Fachmann keine Mängel, stellt er einen Sicherheitsnachweis aus. Stehen Reparaturen an, protokolliert er diese auf einer Mängelliste. Der Eigentümer gibt den Auftrag zur Behebung der Mängel an einen Elektroinstallateur (unabhängig zum Kontrollorgan) seiner Wahl.
  2. Einreichung Sicherheitsnachweis
    Sind die Mängel an den elektrischen Installationen behoben, stellt der Eigentümer oder der Elektrokontrolleur dem EWO den Sicherheitsnachweis zu. Der Eigentümer erhält eine Kopie und übernimmt die Kosten der Installationskontrolle. Die Kontrolle ist abgeschlossen, wenn das EWO den einwandfreien Sicherheitsnachweis erhalten hat.

Verantwortung und Kosten

Haus- oder Wohneigentümer erhalten eine Aufforderung, ihre elektrischen Installationen kontrollieren zu lassen. Die Eigentümer sind für den Unterhalt und die Kontrolle der elektrischen Installationen gesetzlich verpflichtet. Die Kosten der Installationskontrolle sind abhängig von der Grösse des Objekts und müssen vom Eigentümer übernommen werden.

Vorgehen bei Um- und Neubauten

Beim Neu- und Umbau muss dem EWO in den folgenden Fällen vor Beginn der Arbeiten eine Installationsanzeige eingereicht werden. Dies übernimmt meistens die bauleitende Elektroinstallationsunternehmung.

Wann muss eine Installationsanzeige eingereicht werden?

Neu- und Umbauten

Erstellung eines neuen Hausanschlusses, Erweiterung oder Änderung des bestehenden Anschlusses

Installationen oder Tarifänderungen, die eine Montage, Demontage oder Auswechslung von Mess- und Steuerapparaten bedingen

Erweiterungen oder Änderungen mit einem Anschlusswert von 3,7 kVA oder mehr

Anschluss von Geräten und Anlagen gemäss Werkvorschriften (Anschlussgesuche)

Neuerstellung, Änderung oder Erweiterung von Hausleitungen, Steuerleitungen sowie von Messeinrichtungen

Temporäre Anlagen wie Baustellen, Schaustelleranlagen, Festbetriebe usw.

Sicherheitsnachweis

Bei jeder Installation durch einen Elektroinstallateur hat der Eigentümer Anspruch auf einen Sicherheitsnachweis, den der Installateur im Anschluss an die Bauarbeiten erstellt. Bei Arbeiten unter zwei Stunden kann der Arbeitsrapport den Sicherheitsnachweis ersetzen.

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Neuanlagen und Handänderungen

Bei Neuanlagen mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren (Industrie, Schulhäuser, Landwirtschaft) muss zusätzlich zur Schlusskontrolle eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt werden. Erst danach ist der Sicherheitsnachweis vollständig. Dieser ist während der gesamten Lebensdauer der Anlage aufzubewahren. Bei Handänderungen müssen diese Unterlagen dem neuen Eigentümer übergeben werden. Wenn die Kontrolle bei Handänderungen länger als fünf Jahre zurückliegt, muss wieder ein Sicherheitsnachweis für das Objekt erstellt werden. Dies zum Schutz des neuen Eigentümers, damit er das Objekt ohne versteckte Mängel übernehmen kann.

Haben Sie Fragen zur periodischen Kontrolle?

Unsere Fachpersonen sind gerne für Sie da.

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Robert Riebli
Teamleiter, Fachverantwortlicher Installationskontrolle
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Marcel Kiser
Fachspezialist Installationskontrolle

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